Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Mecklenburg-Vorpommern e. V.
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Wer ist der MDK

Aufgaben ...
Der MDK M-V e. V. hat die Aufgabe, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen aller gesetzlichen
Kranken- und Pflegekassen sozialmedizinisch zu beantworten. Die Entscheidung über eine Leistung liegt bei
den Krankenkassen. Die Gutachter und Gutachterinnen des MDK greifen nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Der MDK M-V e. V. berät im Einzelfall und in Grundsatzfragen zur medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Wir beraten Krankenkassen und Versicherte zu Fragen von:
·  Arbeitsunfähigkeit
·  Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw -maßnahmen.
·  Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
·  Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
·  Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege

Darüber hinaus bietet der MDK M-V e. V. der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Beratungs- und Begutachtungsdienstleistungen in Grundsatz-, Struktur-, Vertrags-, Planungs- und
Qualitätsfragen der ambulanten, teil-, voll- und poststationären, rehabilitativen und pflegerischen Versorgung an.
Im Auftrag der Pflegekassen führt der MDK M-V e. V. die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch.
Darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung.
Der MDK M-V e. V. führt im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen Qualitätsprüfungen durch.
Er prüft, ob die Leistungen der Pflegeeinrichtungen den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen.
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Satzung ...
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" (9. Kapitel SGB V) gründet mit Wirkung vom
1. Dezember 1991 den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Mecklenburg-Vorpommern
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